Allgemeine Reisebedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Reisevertrages
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des zwischen dem Veranstalter und den Kunden/Reisenden abgeschlossenen Reisevertrags beziehen sich auf die in diesem Prospekt veröffentlichten Produkte und Pauschalreisen.
Alle in diesem Prospekt enthaltenen Angaben, Beschreibungen und Informationen sowie eventuelle Änderungen oder Korrekturen, über die die Reisenden direkt von ihrem Reisevermittler informiert werden, sind ebenfalls Bestandteil des Reisevertrages zwischen dem Veranstalter und den Kunden/Reisenden. Der Reiseveranstalter ist jedoch nicht verantwortlich für die Texte, Beschreibungen, Prospekte und Flyer von Dritten wie Hoteldienstleistern und/oder lokalen Tourismusorganisationen.
Die in diesem Katalog veröffentlichten und mit dem Logo eines anderen Reiseveranstalters gekennzeichneten Reisen unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Reiseveranstalters
Die Reiseanmeldung durch den Kunden/Reisenden ist Bestandteil des Reisevertrages und beinhaltet die ausdrückliche Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden/Reisenden und die Verpflichtung, diese einzuhalten. Mündliche Vereinbarungen, die nicht schriftlich bestätigt wurden, gelten als null und nichtig. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Sonderprogramme, die nicht in diesem Prospekt enthalten sind, vorbehaltlich der für sie geltenden besonderen Bedingungen.
I. Anmeldung, Reisebestätigungen und Reisedokumente
Die Buchung einer Reise erfolgt unter der Voraussetzung der Anerkennung der oben genannten allgemeinen Reisebedingungen.
1. Buchung und Anzahlung
Die Reiseanmeldung durch den Kunden/Reisenden erfolgt schriftlich, entweder im Internet, per E-Mail, telefonisch oder persönlich bei einem Vermittler des Reiseveranstalters. Diese Anmeldung ist für den Reiseveranstalter und den Reisenden nach schriftlicher Bestätigung durch den Reiseveranstalter verbindlich. Bei Online-Buchungen im Internet ist die Bestätigung des Online-Reisevertrages maßgebend.
Nach der Anmeldung verpflichtet sich der Reisende, dem Reiseveranstalter spätestens 7 (sieben) Tage nach Erhalt der Bestätigung eine Anzahlung zu leisten.
Die zu zahlende Anzahlung beträgt 30 % des Reisepreises (mind. 25 €). Bei Tagesausflügen beträgt die Anzahlung 100 % des Reisepreises. Für besondere Dienstleistungen (Konzerte, Ausstellungen …) wird die Anzahlung auf den Einzelfall abgestimmt und auf der Reisebestätigung mitgeteilt.
Bei einer kurzfristigen Reservierung, d. h. weniger als 14 (vierzehn) Tage vor dem Abreisedatum, wird der volle Reisepreis fällig.
Anfragen „außerhalb des Kontingents“ (angefragte Buchung) sind auf Anfrage möglich und werden mit der Bestätigung durch den Dienstleister verbindlich.
Wenn es weitere Teilnehmer gibt, haftet der Kunde, der die Anmeldung vorgenommen hat, gesamtschuldnerisch für die vertraglichen Verpflichtungen der anderen Teilnehmer.
2. Schriftliche Bestätigung
1. Die schriftliche Bestätigung unter Angabe des Preises und der zu leistenden Zahlungen werden dem Reisenden gemeinsam mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisevertrages nach der Anmeldung zugesandt. Der Reisende ist verpflichtet, die im Reisevertrag enthaltenen Angaben (z. B. Reisedaten, Schreibweise von Namen usw.) zu überprüfen und dem Vermittler jegliche Änderungen oder Ergänzungen der von ihm bereitgestellten Informationen mitzuteilen. Der Reisende ist auch verpflichtet, die Namen der Teilnehmer gemäß den Angaben im Reisepass oder Personalausweis mitzuteilen. Eine nach Bestätigung der Buchung vorgenommene Änderung kann kostenpflichtig sein.
2. Etwa eine Woche vor Reisebeginn, spätestens jedoch 4 (vier) Tage vorher, erhält jeder Teilnehmer per Post eine Liste der Hotels und ein konkretes Programm mit wichtigen und praktischen Informationen für die Reise. Die Reisebestätigung dient gleichzeitig als Reisedokument. Für Individualreisen sind die Reisedokumente (Flugticket, Hotelgutschein …), vorbehaltlich der Restzahlung, eine Woche vor Abreise beim Vermittler erhältlich.
II. Reisepreise und Zahlungsbedingungen
1. Die Reisepreise beinhalten nur die Leistungen, die im Katalog ausdrücklich als integraler Bestandteil des Preises für die verschiedenen Reisen aufgeführt sind. Alle nicht inbegriffenen Leistungen können zusätzlich entweder beim Vermittler oder vor Ort gebucht und bezahlt werden.
2. Die Reisepreise beinhalten alle Steuern, Abgaben und Entgelte sowie alle eventuell anfallenden Kurtaxen.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, DIE PREISE ZU ÄNDERN. Preiserhöhungen, die 8 (acht) Prozent des Gesamtpreises der Reise nicht überschreiten, sind möglich, wenn sie die unmittelbare Folge einer Änderung sind: a) des Preises für die Fahrgastbeförderung, der sich aus den Kraftstoffkosten ergibt, b) der Höhe der Steuern oder Abgaben auf im Vertrag enthaltenden Reisedienstleistungen, die von einem Dritten erhoben werden, der nicht unmittelbar an der Durchführung der Reise beteiligt ist, einschließlich Touristen-, Lande- oder Ein- und Ausstiegssteuern in Häfen und Flughäfen, oder c) des Wechselkurses, der während der betreffenden Reise oder des betreffenden Aufenthalts gilt.
4. Eine Preiserhöhung ist nur möglich, wenn der Reisende mindestens 20 (zwanzig) Tage vor Reisebeginn klar und verständlich darüber informiert wird. Die Informationen umfassen den Betrag der Erhöhung, ihre Begründung sowie ihre Berechnung.
5. Der Reisende hat Anspruch auf eine Preissenkung entsprechend jeglicher Kostensenkung in Bezug auf Punkt 3 a), b) und c), die nach Abschluss des Reisevertrages und vor Reisebeginn erfolgt. In diesem Fall ist der Veranstalter berechtigt, seine tatsächlichen Verwaltungskosten von der dem Reisenden zustehenden Rückerstattung abzuziehen. Auf Verlangen des Kunden/Reisenden hat der Veranstalter seine Verwaltungskosten nachzuweisen.
6. Wenn der Reiseveranstalter eine Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8 Prozent des Gesamtpreises der Reise beabsichtigt, kann der Reisende innerhalb von 7 (sieben) Tagen die vorgeschlagene Änderung annehmen oder den Vertrag ohne Zahlung einer Kündigungsgebühr kündigen.
ERMÄSSIGUNGEN FÜR GRUPPEN werden auf ausdrückliches Verlangen gewährt.
ERMÄSSIGUNGEN FÜR KINDER werden, soweit sie nicht bereits erwähnt sind, auch auf ausdrückliches Verlangen gewährt.
Alle Zahlungen müssen auf eines der auf der Reisebestätigung angegebenen Bankkonten erfolgen
Der Restbetrag ist 14 (vierzehn) Tage vor dem Abreisedatum, spätestens jedoch bei der Übergabe der Reisedokumente, zu zahlen.
DER KUNDE WIRD GEBETEN, BEI DER ÜBERWEISUNG DIE REFERENZNUMMER ANZUGEBEN.
III. Leistungen des Veranstalters
1. Alle im Prospekt und auf der Website enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung (Juli 2018). Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Leistungen und Preise – wenn nötig – zu ändern sowie eventuelle Fehler, Druck- und Kalkulationsfehler zu korrigieren.
2. Die von einer vertraglichen Vereinbarung erfassten Leistungen sind zum einen in der Beschreibung der Leistungen in dem Prospekt, der zur vertraglichen Grundlage wurde, und zum anderen in den entsprechenden Informationen in der Reisebestätigung aufgeführt. Die im Prospekt, der zur Grundlage des Reisevertrages wurde, angegebenen Preise sind für den Veranstalter grundsätzlich verbindlich. Änderungen können vor Abschluss des Reisevertrages vorgenommen werden; der Kunde/Reisende wird darüber selbstverständlich so schnell wie möglich vor der Buchung informiert. Nebenvereinbarungen, besondere Vereinbarungen und Sonderwünsche müssen in der Reisebestätigung ausdrücklich festgelegt werden, sonst sind sie für den Veranstalter nicht bindend.
IV. Änderung, Kündigung oder Aufhebung des Reisevertrages Vor der Abreise
Vor der Abreise
Übertragung des Reisevertrages durch den Kunden/Reisenden auf einen anderen Reisenden
1. Der Kunde/Reisende hat das Recht, mit einer Frist von mindestens 7 (sieben) Tagen vor Reisebeginn mit einer schriftlichen Mitteilung an den Reiseveranstalter den Reisevertrag an eine Person abzutreten, die alle für diesen Reisevertrag geltenden Bedingungen erfüllt.
2. Der Abtretende und die Übernehmer haften gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags des Reisepreises sowie für alle zusätzlichen Gebühren, Abgaben und sonstigen Kosten, die durch diese Übertragung entstehen. Diese Beträge sind dem Veranstalter / Vermittler geschuldet. Die Bearbeitungsgebühr beträgt mindestens 25 € pro Person.
3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine solche Übertragung nicht zu akzeptieren, wenn der Übernehmer die mit dem Reisevertrag verbundenen Bedingungen und Pflichten nicht erfüllt.
Geringfügige Änderung des Reiseprogramms durch den Veranstalter
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, kleinere Änderungen am Reiseprogramm vorzunehmen. In diesem Fall wird der Kunde/Reisende so schnell wie möglich vor der Reise darüber in Kenntnis gesetzt.
Änderung eines wesentlichen Bestandteils des Reisevertrages durch den Veranstalter
1. Sieht sich der Reiseveranstalter vor Reisebeginn gezwungen, bedeutende Änderungen an einem oder mehreren wesentlichen Merkmalen des Reisevertrages vorzunehmen oder beabsichtigt er, den Reisepreis um mehr als 8 Prozent zu erhöhen, so hat er den Kunden/Reisenden innerhalb von 3 (drei) Tagen darüber zu informieren. Der Veranstalter informiert den Kunden/Reisenden innerhalb der gleichen Frist schriftlich, dass er innerhalb von 7 (sieben) Tagen das Recht hat, die vorgeschlagene Änderung anzunehmen oder den Reisevertrag ohne Zahlung von Kündigungsgebühren zu kündigen und den Veranstalter über seine Wahl zu informieren. Im Falle der Kündigung des Reisevertrags kann der Veranstalter dem Kunden/Reisenden auch eine gleichwertige oder bessere Ersatzleistung anbieten. Das Ausbleiben einer Antwort des Kunden/Reisenden innerhalb der gesetzten Frist gilt als stillschweigende Annahme der vom Veranstalter vorgeschlagenen Änderung.
2. Führen die Änderungen des Reisevertrages oder der Ersatzleistung zu einer Qualitäts- und Kostenminderung, so hat der Kunde/Reisende Anspruch auf eine angemessene Preissenkung.
3. Wird der Reisevertrag vom Kunden/Reisenden gemäß den vorstehenden Bedingungen gekündigt und wird eine Ersatzleistung von ihm nicht angenommen, erstattet der Veranstalter alle Zahlungen des Kunden/Reisenden spätestens 14 (vierzehn) Tage nach Beendigung des Reisevertrags.
Kündigung oder Aufhebung des Reisevertrages durch den Kunden/Reisenden
Der Kunde/Reisende kann den Reisevertrag jederzeit vor Reisebeginn kündigen.
Auf Verlangen des Reisenden hat der Veranstalter die Höhe der Stornierungsgebühren zu begründen.
Bei Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden/Reisenden gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
1a. Bei Stornierung einer REISE IM REISEBUS gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor der Abreise: 15 % des Pauschalpreises, mindestens 15 € pro Person.
Bei Stornierung zwischen dem 29. und 15. Tag vor der Abreise: 30 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 14. und 6. Tag vor der Abreise: 50 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 5. Tag und dem Tag vor der Abreise: 75 % des Pauschalpreises.
Für die Stornierung oder das Nichterscheinen (No-Show) am Tag der Abreise wird eine Stornierungsgebühr von 100 % des Pauschalpreises erhoben.
1b. Bei Stornierung einer TAGESFAHRT IM REISEBUS gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
Bei Stornierung bis 15 Tage vor der Abreise: keine Stornierungsgebühr.
Bei Stornierung zwischen dem 14. und 1. Tag vor der Abreise: 50 % des Pauschalpreises.
Für die Stornierung oder das Nichterscheinen (No-Show) am Tag der Abreise wird eine Stornierungsgebühr von 100 % des Pauschalpreises erhoben.
2. Bei Stornierung einer FLUGREISE gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
E Bei Stornierung bis 60 Tage vor der Abreise: 15 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 59. und 45. Tag vor der Abreise: 30 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 44. und 14. Tag vor der Abreise: 50 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 44. und 14. Tag vor der Abreise: 75 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 3. Tag und dem Tag vor der Abreise sowie bei Nichterscheinen (No-Show) am Tag der Abreise: 100 % des Pauschalpreises.
3. Besondere Dienstleitungen wie Theater- und Musical-Karten oder Besichtigungen (z. B. Hubschrauberflüge, New York City Pass, usw.) sind nicht erstattungsfähig. Bei Nichtnutzung dieser Art von Dienstleistung fällt eine Stornogebühr von 100 % des Pauschalpreises an.
4. Bei Stornierung einer EINZELN GEBUCHTEN BEGLEITETEN RUNDREISE gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor der Abreise: 30 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 29. und 4. Tag vor der Abreise: 75 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 3. Tag und dem Tag vor der Abreise sowie bei Nichterscheinen (No-Show) am Tag der Abreise: 100 % des Pauschalpreises.
5. Bei Stornierung einer HOTEILLEISTUNG DES PRODUKTANGEBOTES gelten die folgenden Stornierungsgebühren:
Bei Stornierung bis 30 Tage vor der Abreise: 15 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 29. und 15. Tag vor der Abreise: 30 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 14. und 6. Tag vor der Abreise: 50 % des Pauschalpreises.
Bei Stornierung zwischen dem 5. Tag und dem Tag vor der Abreise: 75 % des Pauschalpreises.
Für die Stornierung oder das Nichterscheinen (No-Show) am Tag der Abreise wird eine Stornierungsgebühr von 100 % des Pauschalpreises erhoben.
6. Bei Stornierung einer KREUZFAHRT gelten die Bedingungen des Reeders. Die Informationen sind vom Kunden/Reisenden bei den Reisebüros selbst anzufordern.
7. Bei der individuellen Buchung eines Hotels oder anderer Dienstleistungen außerhalb einer Sales-Lentz-Reise gelten die Bedingungen des Dienstleisters oder Hoteldienstleisters. Die Informationen sind vom Kunden/Reisenden bei den Reisebüros selbst anzufordern.
8. Buchungen für Linienflüge unterliegen den Bedingungen der Fluggesellschaften. Die Informationen sind vom Kunden/Reisenden bei den Reisebüros selbst anzufordern.
9. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen.
10. Die in diesem Artikel vorgesehenen Stornierungsgebühren sind nicht zu zahlen, wenn außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände, die am oder in der Nähe des Reiseziels eintreten, erhebliche Auswirkungen auf die Durchführung der Reise oder auf die Beförderung der Reisenden zum Reiseziel haben. In diesem Fall hat der Kunde/Reisende Anspruch auf die volle Rückerstattung der für die Reise geleisteten Zahlungen, nicht aber auf eine zusätzliche Entschädigung.
Kündigung des Reisevertrages durch den Veranstalter
1. Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen und dem Kunden/Reisenden die für die Reise geleisteten Zahlungen ohne zusätzliche Entschädigung vollständig erstatten, wenn: a) die Zahl der für die Reise angemeldeten Personen unter der im Reisevertrag angegebenen Mindestzahl liegt und der Veranstalter den Reisenden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist benachrichtigt, spätestens jedoch: 20 (zwanzig) Tage vor Reisebeginn bei Reisen über mehr als sechs Tage; 7 (sieben) Tage vor Reisebeginn bei Reisen über zwei bis sechs Tage; 2 (zwei) Tage vor Reisebeginn bei Reisen über höchstens zwei Tage;
Oder
b) der Veranstalter durch außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert wird und den Kunden/Reisenden unverzüglich vor Reisebeginn über die Beendigung des Vertrages informiert.
2. In diesem Fall erstattet der Veranstalter alle Zahlungen des Kunden/Reisenden für die Reise spätestens innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Beendigung des Reisevertrages.
3. Der Kunde/Reisende muss über die Stornierung schriftlich informiert werden. Darüber hinaus hat der Kunde/Reisende die Möglichkeit, ohne Aufpreis eine andere Pauschalreise gleicher oder besserer Qualität anzunehmen, anstatt sich den Reisepreis zurückerstatten zu lassen, wenn dies vom Veranstalter angeboten wird.
4. Die Begleitung durch einen Reiseleiter oder eine Begleitperson ist ab einer Mindestteilnehmerzahl von 15 Personen bei mehrtägigen und eintägigen Reisen sowie Besichtigungen mit einem lokalen Reiseleiter gemäß der Beschreibung im Prospekt gewährleistet.
5. Liegt die Teilnehmerzahl unter 15 Personen, behält sich der Reiseveranstalter das Recht vor, den Fahrzeugtyp anzupassen.
6. Der Reiseveranstalter behält sich das Recht vor, eine Reise (auch wenn sie garantiert ist) zu stornieren, wenn nach Fälligkeit des Kontingents kein Teilnehmer gebucht wurde.
Nach der Abreise
Pflicht des Veranstalters und Nichterfüllung der Reisedienstleistung
1. Der Veranstalter ist für die Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese von ihm selbst oder von anderen Reisedienstleistern erbracht werden sollen.
2. Der Kunde/Reisende hat den Veranstalter so schnell wie möglich über jede festgestellte Nichterfüllung bei der Erbringung einer im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistung zu informieren.
3. Wird eine der Reiseleistungen nicht gemäß dem Pauschalreisevertrag erbracht, so hat der Veranstalter die Nichterfüllung zu beheben, es sei denn, dies ist unter Berücksichtigung der Bedeutung der Nichterfüllung und des Werts der betreffenden Reiseleistungen unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden.
4. Wenn der Veranstalter die Nichterfüllung nicht behebt, kann der Kunde/Reisende eine Minderung des Reisepreises und eine wie in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehene angemessene Entschädigung verlangen.
5. Wenn der Veranstalter die Nichterfüllung nicht innerhalb einer vom Kunden/Reisenden gesetzten angemessenen Frist behebt, kann dieser sie unter Vorbehalt der unter Punkt 3 genannten Ausnahmen selbst beheben und vom Organisator eine Erstattung der Kosten verlangen.
6. Kann ein erheblicher Teil der Reiseleistungen nicht wie im Reisevertrag vorgesehen erbracht werden, so hat der Reiseveranstalter dem Kunden/Reisenden ohne zusätzliche Kosten andere geeignete Dienstleistungen, wenn möglich von gleicher oder höherer Qualität als im Reisevertrag vorgesehen, für die Fortsetzung der Reise anzubieten, auch wenn die Rückkehr des Kunden/Reisenden an seinen Abreiseort nicht wie vereinbart erfolgt.
7. Führen die anderen angebotenen Dienstleistungen zu einem Angebot von geringerer Qualität als im Reisevertrag vereinbart, muss der Veranstalter dem Reisenden eine angemessene Preissenkung gewähren.
8. Der Kunde/Reisende darf die anderen vom Veranstalter angebotenen Leistungen nur dann verweigern, wenn sie nicht mit den im Reisevertrag vorgesehenen Leistungen vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preissenkung nicht angemessen ist.
9. Stört die Nichteinhaltung die Durchführung einer Reise erheblich und beseitigt der Reiseveranstalter die Nichteinhaltung nicht innerhalb einer vom Kunden/Reisenden festgelegten angemessenen Frist, so kann Letzterer den Pauschalreisevertrag ohne Kündigungsgebühr kündigen und gegebenenfalls eine Preissenkung, Entschädigung oder beides verlangen.
10. Erweist es sich als unmöglich, andere Leistungen anzubieten, oder verweigert der Reisende die anderen gemäß Punkt 8 angebotenen Leistungen, so hat der Reisende, auch ohne Beendigung des Reisevertrages, gegebenenfalls Anspruch auf eine Preissenkung, Entschädigung oder beides.
11. Umfasst die Reise die Beförderung von Fahrgästen, so hat der Veranstalter dem Kunden/Reisenden auch die Rückführung mit einem gleichwertigen Beförderungsmittel unverzüglich und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden/Reisenden zu ermöglichen.
12. Ist es aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht möglich, die im Reisevertrag vorgesehene Rückkehr des Kunden/Reisenden sicherzustellen, so trägt der Veranstalter die Kosten für die erforderliche Unterkunft, wenn möglich einer gleichwertigen Kategorie, für eine Dauer von höchstens 3 (drei) Nächten pro Reisendem. Sind in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Fahrgastrechte für das betreffende Verkehrsmittel längere Zeiträume für die Rückführung des Reisenden vorgesehen, so gelten diese Zeiträume.
13. Die in Abschnitt 12 vorgesehene Kostenbegrenzung gilt nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, Begleitpersonen, Schwangere und unbegleitete Minderjährige oder Personen, die besondere medizinische Hilfe benötigen, sofern der Veranstalter mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über ihre besonderen Bedürfnisse informiert wurde.
Preissenkung und Entschädigung für den Kunden/Reisenden aufgrund der Nichterfüllung von Reiseleistungen
1. Der Kunde/Reisende hat für jeden Zeitraum der Nichterfüllung der Reiseleistungen Anspruch auf eine angemessene Preisminderung, es sei denn, der Veranstalter weist nach, dass die Nichterfüllung auf den Kunden/Reisenden zurückzuführen ist.
2. Der Kunde/Reisende hat für jeden Schaden, der durch die Nichterfüllung der erbrachten Leistungen entsteht, Anspruch auf eine angemessene Entschädigung durch den Veranstalter. Die Entschädigung erfolgt ohne unnötige Verzögerung.
3. Der Reisende hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn der Veranstalter nachweist, dass die Nichterfüllung auf den Reisenden oder auf einen Dritten außerhalb der Erbringung der im Reisevertrag enthaltenen Reiseleistungen zurückzuführen und unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Natur ist oder auf außergewöhnliche und unvermeidliche Umstände zurückzuführen ist.
4. Die Höhe der Entschädigung ist auf das 3-Fache (Dreifache) des Gesamtpreises der Reise begrenzt. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden oder Schäden, die vom Veranstalter vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
5. Die in diesem Artikel vorgesehenen Rechte auf Entschädigung oder Preisminderung berühren nicht die Rechte der Reisenden aufgrund anderer europäischer Vorschriften oder internationaler Übereinkommen. Reisende haben das Recht, Beschwerden aufgrund dieses Punktes und der genannten internationalen Vorschriften und Übereinkommen einzureichen. Die auf Grundlage dieses Punktes gewährte Entschädigung oder Preisminderung und die gemäß der genannten Vorschriften und internationalen Übereinkommen gewährte Entschädigung oder Preisminderung werden voneinander abgezogen, um eine Überkompensation zu vermeiden.
V. Haftung des Reiseveranstalters
1. Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter ist für die Erbringung der vertraglichen Leistungen gemäß dem Reisevertrag verantwortlich, unabhängig davon, ob diese von ihm oder von anderen Dienstleistern erbracht werden.
Der Veranstalter haftet jedoch nicht, wenn er nachweisen kann, dass die Nichtausführung oder mangelhafte Ausführung der Vertragsleistung auf dem Umstand beruht, der in der Verantwortung des Kunden/Reisenden liegt oder von ihm verschuldet ist, der durch eine unvorhergesehene und unvermeidliche Handlung eines Dritten im Zusammenhang mit der Erbringung der im Reisevertrag vereinbarten Leistungen verursacht wurde oder dass es sich um einen Fall höherer Gewalt handelt.
Der Veranstalter haftet nicht für schuldhafte, rechtswidrige und illegale Handlungen von Hotelbetreibern und anderen Dienstleistungsunternehmen sowie deren Mitarbeitern und Angestellten, die Reisekunden und deren Vermögen schädigen würden.
Etwaige Beschwerden des Kunden/Reisenden gegenüber den Dienstleistungsunternehmen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die sich aus der Stornierung der Reise oder des Aufenthalts aufgrund unvorhersehbarer Umstände wie Krieg, interne Unruhen, Epidemien, hoheitliche Entscheidungen (Grenzschließungen), Naturkatastrophen, Schäden, Zerstörung von Unterkünften, Streik oder anderer ähnlicher Fälle ergeben. Die unter solchen Umständen entstehenden Mehrkosten gehen zulasten des Kunden/Reisenden.
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Ausflüge, Rundfahrten, Besichtigungen und Unterhaltungsprogramme, die nicht Teil des Reiseprogramms sind. Die Teilnahme an solchen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr der Kunden/Reisenden.
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Hotelreservierungen oder andere Dienstleistungen, die direkt vom Kunden/Reisenden gebucht wurden. Diese Buchungen werden in keinem Fall vom Veranstalter übernommen.
Der Veranstalter hilft dem Kunden/Reisenden in Schwierigkeiten, indem er ihm relevante Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Unterstützung zur Verfügung stellt oder ihm hilft, Ferngespräche zu führen und andere Reisedienstleistungen zu finden. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine solche Intervention nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung zu stellen, wenn die Schwierigkeit des Reisenden vorsätzlich oder durch Fahrlässigkeit verursacht wurde.
2. Haftungsbeschränkungen
Die vertragliche Haftung des Veranstalters ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt; diese Beschränkung gilt jedoch nicht für Personenschäden und Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.
3. Rechtsmittel
Eventuelle Rechtsmittel sind direkt an den Hotelbetreiber oder den lokalen Ansprechpartner des Veranstalters zu richten. Darüber hinaus muss das Rechtsmittel innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Rückkehr schriftlich an den Veranstalter gerichtet werden. Andernfalls kann es sein, dass es nicht berücksichtigt wird.
4. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
1. Alle Beschwerden müssen schriftlich innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Beendigung der im Vertrag vorgesehenen Reise erfolgen und sind an den Sitz des Veranstalters zu richten.
2. Beschwerden des Kunden/Reisenden im Zusammenhang mit der Buchung und dem Ablauf der Reise verjähren zwei Jahre nach dem im Vertrag vorgesehenen Ende der Reise.
VI. Diverses
1. Währungen und Formalitäten
Die Reisenden werden gebeten, auf der Reise die verschiedenen Währungen der zu bereisenden Länder mitzubringen.
Informationen über die Einreiseformalitäten der Kunden/Reisenden in die Länder, die Teil der Reise sind, sollten auf der Grundlage der vom Reisenden angegebenen Nationalitäten bei Reisebüros angefordert werden.
Der Kunde/Reisende ist persönlich für die Einhaltung der Visa-, Zoll-, Währungs- und Gesundheitsvorschriften verantwortlich. Der Reisende verpflichtet sich, die Reise nur im Besitz gültiger Ausweispapiere und gültiger Dokumente zum Überschreiten der Grenze durchzuführen. Ist dies nicht der Fall, gehen alle dem Veranstalter dadurch entstehenden Kosten zulasten des Kunden. Der Kunde wird gebeten, auf die Gültigkeit seines Reisepasses oder Personalausweises zu achten!
2. Gepäck
Bei Busreisen darf jeder Kunde/Reisende einen Koffer und eine Tasche mitführen. Bei Flugreisen unterliegt die Beförderung von kostenlosem und/oder kostenpflichtigem Gepäck den besonderen Bedingungen der Fluggesellschaft.
3. Impfungen und Gesundheitsvorschriften
Der Kunde/Reisende wird gebeten, sich bei seinem behandelnden Arzt oder den staatlichen Gesundheitsbehörden nach obligatorischen oder empfohlenen Vorbeugemaßnahmen wie Impfungen und Prophylaxe zu erkundigen. Der Veranstalter haftet nicht für die Fahrlässigkeit des Kunden/Reisenden in dieser Hinsicht.
Vor der Abreise muss der Kunde/Reisende die Gültigkeit seiner Europäischen Krankenversicherungskarte überprüfen und gegebenenfalls seine Karte der „ Caisse Médicochirurgicale Mutualiste“ und/oder der „ Luxembourg Air Rescue“ während der Reise vorweisen können.
VII. Reise- und Unterkunftsversicherung für den Fall, dass die Rückkehr nicht möglich ist
1. In den Preisen diese Prospekts ist keine Reiseversicherung enthalten. Jeder Teilnehmer kann bei der Buchung seine individuelle Reiseversicherung abschließen. Die entsprechenden Informationen sind in den Reisebüros erhältlich.
2. Ist es aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände nicht möglich, die rechtzeitige Rückkehr des Reisenden zum Abreiseort zu gewährleisten, so trägt der Veranstalter die Kosten für die erforderliche Unterkunft, wenn möglich einer gleichwertigen Kategorie, für höchstens drei Nächte pro Reisendem.
3. Sind in den Rechtsvorschriften der Europäischen Union über die Fahrgastrechte für das betreffende Verkehrsmittel längere Zeiträume für die Rückführung des Reisenden vorgesehen, so gelten diese Zeiträume.
VIII. Finanzgarantie und Haftpflichtversicherung des Veranstalters
Gemäß dem Luxemburger Verbrauchergesetz werden die Dienstleistungen des Veranstalters durch die Mutualité luxembourgeoise du tourisme, eine Genossenschaft auf Gegenseitigkeit, (Handelsregister B 63569), mit Sitz in 7 rue Alcide de Gasperi, L-1615 Luxemburg, Tel. (+352) 439 444 700, finanziell garantiert. Die Reisenden können sich an diese Stelle oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde (Ministerium für Wirtschaft, 19-21 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg, Tel. (+352) 247 74 700, E-Mail : travel@eco.etat.lu) , wenden, wenn ihnen wegen der Insolvenz der S.L.A. s.a. Dienstleistungen verweigert werden.
Die berufliche Haftpflicht des Reiseveranstalters wird von der Versicherungsgesellschaft AXA Assurances Luxembourg S.A. 1 Place de l’Étoile, L-1479 Luxembourg, abgesichert.
IX.Allgemeine Informationen
1. Alle Angaben entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung im Juli 2018.
Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für eventuelle Druckfehler.
2. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Preise, Leistungen und Programme zu ändern; dies gilt auch für Änderungen aufgrund möglicher Druckfehler.
3. Die Unwirksamkeit bestimmter Klauseln hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge
4. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Informationen, die in von Dritten veröffentlichten Prospekten enthalten sind.
X. Zuständige Gerichtsbarkeit
Im Streitfall sind nur die Gerichte Luxemburgs zuständig.
XI. Der Veranstalter
S.L.A. s.a.
ZAE Robert Steichen
4, rue Laangwiss
L-4940 Bascharage
BP. 39 L-4901 Bascharage
Tel.:
266 511 Fax: 266 51 4388
info@sales-lentz.6513191406603.hostingkunde.de
Internet: www.sales-lentz.6513191406603.hostingkunde.de
Firmenregisternummer LU 16358907
Handelsregister
Luxemburg B49878