Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Bussen.
§ 1 Angebot und Vertrag
- Der Auftrag des Kunden kann schriftlich und in elektronischer Form erfolgen.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronische Bestätigung des Busunternehmens – im Folgenden Unternehmen genannt – zustande, sofern nichts anderes vereinbart ist. Im Falle einer Abweichung zwischen dem Inhalt der Bestätigung und dem des Auftrags kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung zustande, wenn der Kunde innerhalb einer Woche erklärt, sie anzunehmen.
§ 2 Dienstleistungen
- Die Daten der Bestätigung bestimmen die vertraglich vereinbarten Leistungen. §1 Absatz 2 bleibt unverändert.
- Die Dienstleistungen umfassen im Rahmen der Auftragsbestätigung die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art, mit oder ohne Fahrer, und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag und den Verwahrungsvertrag ist ausgeschlossen.
- Die vereinbarte Dienstleistung umfasst insbesondere nicht:
- die Erfüllung des Zwecks der Reise,
- die Beaufsichtigung der Reisenden, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderung,
- die Beaufsichtigung der vom Kunden beziehungsweise den Reisenden im Bus zurückgelassenen Gegenständen,
- die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,
- die Unterrichtung der Reisenden über die für sie geltenden Vorschriften, die insbesondere Zahlungsmittel, Reispässe, Zoll und Gesundheitsvorschriften betreffen, sowie über die Einhaltung der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Verpflichtungen.
Dies gilt nicht bei gegenteiliger Vereinbarung.
§ 3 Änderungen der vereinbarten Dienstleistungen
- Änderungen der vereinbarten Leistungen, die sich für das Unternehmen nach Vertragsabschluss als notwendig erweisen, sind zulässig, wenn die sie begründenden Umstände nicht auf Arglist des Unternehmens zurückzuführen sind, und soweit die Änderungen für den Kunden nicht unzumutbar sind. Sobald dem Unternehmen die Ursache für die Änderung bekannt ist, ist es verpflichtet, den Kunden darüber zu informieren.
- Vom Kunden gewünschte Änderungen sind mit Zustimmung des Unternehmens möglich. Sofern nicht anders vereinbart müssen sie schriftlich oder in elektronischer Form erfolgen.
§ 4 Preise und Zahlung
- Der Mietpreis ist derjenige, der im Vertrag festgelegt ist.
- Jede erhebliche Erhöhung der Nebenkosten (z. B. Übernachtungskosten des oder der Fahrer(s), Fähre, Parkplatz, Eintrittskarten und andere Straßen- oder Fluggebühren) ist nicht im vertraglich vereinbarten Mietpreis enthalten und geht zulasten des Kunden, sofern nicht anders bestimmt.
- Zusätzliche Kosten, die sich aus vom Kunden gewünschten Änderungen der vereinbarten Leistungen ergeben, werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Die Kosten für die Behebung von Schäden, die der Kunde beziehungsweise seine Mitreisenden verursacht haben, gehen zulasten des Kunden.
- Rechnungen, einschließlich Abschlagsrechnungen, sind innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Das Unternehmen ist berechtigt, den Vertrag ohne Vorankündigung oder Inverzugsetzung zu kündigen, wenn der Kunde die Rechnungen, einschließlich Abschlagsrechnungen, nicht gemäß den Zahlungsbedingungen bezahlt. In diesem Fall muss der Kunde eine wie in §5 Absatz 1 beschriebene Entschädigung zahlen.
§ 5 Rücktritt/Kündigung durch den Kunden
Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert formell, dass im Falle eines Rücktritts vom Vertrag vor dem Abreisedatum die Entschädigung wie folgt pauschal in Rechnung gestellt wird:
- bis 30 Tage vor dem geplanten Abreisedatum 10 % des vereinbarten Mietpreises.
- 20 bis 11 Tage vor dem geplanten Abreisedatum 25 % des vereinbarten Mietpreises.
- 10 Tage oder weniger vor dem geplanten Abreisedatum 50 % des vereinbarten Mietpreises.
Es wird keine Entschädigung fällig, wenn der Rücktritt auf höhere Gewalt oder auf Änderungen der erbrachten Leistungen durch das Unternehmen, die für den Kunden wesentlich und unzumutbar sind, zurückzuführen ist.
Werden nach der Abreise für den Kunden wesentliche und unzumutbare Änderungen der Dienstleistungen erforderlich, kann er – vorbehaltlich anderer Rechte – vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist das Unternehmen verpflichtet, den Kunden und seine Mitreisenden auf Wunsch des Kunden, jedoch nur mit den im Vertrag vereinbarten Transportmitteln, zurückzuführen. Im Falle einer Kündigung aufgrund höherer Gewalt gehen die Mehrkosten der Rückführung zulasten des Kunden.
Können die Änderungen an den vom Unternehmen erbrachten Leistungen nicht auf das Unternehmen zurückgeführt werden, so hat der Kunde keine weiteren Ansprüche.
Im Falle der Kündigung durch den Kunden kann das Unternehmen eine angemessene Vergütung für bereits erbrachte und noch zu erbringende Leistungen verlangen, soweit diese für den Kunden trotz der Kündigung des Vertrages noch von Interesse wären.
§ 6 Rücktritt/Kündigung durch das Unternehmen
Das Unternehmen ist berechtigt, vordem Datum der Abreise vom Vertrag zurückzutreten, wenn außergewöhnliche Umstände, für die es nicht haftbar gemacht werden kann, die Erbringung der Dienstleistungen unmöglich machen. In diesem Fall hat der Kunde nur Anspruch auf Erstattung der Kosten, die ihm im direkten Zusammenhang mit seinem Mietauftrag entstehen.
Das Unternehmen kann den Vertrag nach der Abreise kündigen, falls die Leistungen aufgrund von höherer Gewalt oder Erschwernissen, Gefahr oder massiver Behinderung infolge unvorhersehbarer Ereignisse wie: Krieg, Kriegshandlungen, Feindseligkeiten, Unruhen oder Bürgerkrieg, Verhaftungen, Beschlagnahmungen, Beeinträchtigungen durch staatliche Stellen oder andere Personen, Straßensperren, Quarantänemaßnahmen sowie Streiks, die nicht dem Unternehmen zuzurechnen sind, den Ausschluss oder die abgestimmte Niederlegung der Arbeit oder im Falle von Beeinträchtigungen, Gefährdung oder Hindernissen durch den Kunden nicht mehr erbracht werden können. Im Falle der Kündigung aufgrund von höherer Gewalt, Gefahr oder massiver Behinderung ist das Unternehmen verpflichtet, den Kunden sowie seine Mitfahrer auf dessen Verlangen zurückzuführen; der Rückführungsantrag ist auf das im Vertrag vereinbarte Beförderungsmittel beschränkt. Mehrkosten im Zusammenhang mit der Rückführung aufgrund einer Kündigung wegen höherer Gewalt gehen zulasten des Kunden. Das Unternehmen, dass den Vertrag kündigt, kann eine angemessene Vergütung für die laut Vertrag bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen verlangen, soweit diese für den Kunden auch nach Kündigung des Vertrages noch von Interesse sind.
§ 7 Haftung
- Das Unternehmen ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines gewissenhaften Händlers für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung verantwortlich.
- Das Unternehmen haftet nicht für Leistungsstörungen, wenn sie auf höhere Gewalt oder Erschwernisse, Gefährdung oder massive Behinderung durch unvorhersehbare Umstände wie z. B.: Krieg, Kriegshandlungen, Feindseligkeiten, Unruhen oder Bürgerkrieg, Verhaftungen, Beschlagnahmungen oder Beeinträchtigungen durch staatliche Stellen oder andere Personen, Straßensperren, Quarantänemaßnahmen sowie Streiks, die nicht dem Unternehmen zuzurechnen sind, den Ausschluss oder die abgestimmte Niederlegung der Arbeit zurückzuführen sind.
- Die Bestimmungen über die Rückführung bleiben unverändert.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- Der Kunde und seine Mitreisenden haben davon Kenntnis genommen und akzeptieren ausdrücklich, dass die ihnen zustehende Entschädigung für Sachschäden auf 1.000 € pro Reisendem begrenzt ist. Die Summe aller Entschädigungen kann in keinem Fall den im Vertrag festgelegten Mietpreis übersteigen.
- Das Unternehmen haftet nicht für Schäden, die durch das Handeln des Kunden oder seiner Fahrgäste, durch unvorhersehbare und unabwendbare Handlungen Dritter oder durch höhere Gewalt entstehen.
- Der Kunde stellt das Unternehmen sowie die an der Vertragsgestaltung beteiligten Personen von allen Ansprüchen frei, die sich auf die in §2.3 Zitate a-e genannten Tatsachen stützen.
§ 9 Gepäck und andere Gegenstände
- Gepäck von normaler Beschaffenheit und, wenn im Voraus vereinbart, auch andere Gegenstände, werden befördert.
- Der Kunde haftet für Schäden, die durch von ihm und seinen Fahrgästen mitgeführte Gegenstände verursacht werden, wenn diese Schäden auf Umständen beruhen, die ihm oder seinen Fahrgästen zuzurechnen sind.
§ 10 Kunden- und Fahrgastverhalten
- Der Kunde übernimmt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Fahrt. Die Anweisungen des Bordpersonals sind zu befolgen.
- Fahrgäste, die den berechtigten Anweisungen des Bordpersonals nicht Folge leisten, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn die Nichtbeachtung der Anweisungen eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Unternehmens oder für die Fahrgäste darstellt, oder aus Gründen, die das Fortsetzen der Beförderung für das Unternehmen unzulässig machen. In diesem Fall hat der Kunde kein Recht, Ansprüche gegen das Unternehmen geltend zu machen.
- Beschwerden richten sich zunächst an das Bordpersonal und, wenn dieses die Situation nicht angemessen beheben kann, an das Unternehmen.
- Der Kunde ist verpflichtet, sich im Rahmen des Möglichen an der Behebung von Störungen bei der Leistungserbringung zu beteiligen, um mögliche Schäden zu vermeiden oder zu begrenzen.
§ 11 Zuständige Gerichte und anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Ausführung und Auslegung des Vertrages sind ausschließlich die Gerichte am Sitz des Unternehmens zuständig. Es gilt das luxemburgische Recht.
§ 12 Unwirksamkeit/Unanwendbarkeit einzelner Bestimmungen
Für den Fall, dass eine Klausel des Vertrages, einschließlich einer Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, aufgehoben beziehungsweise für null und nichtig erklärt wird, führt diese Unwirksamkeit nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, die übrigen Bestimmungen bleiben anwendbar.
Die deutsche Version dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen überwiegt über die französischen Version.